Wenn es um die Messung von Traffic und dessen Auswertung geht, setzen immer mehr Webmaster auf Google Analytics. Vor allem der große Funktionsumfang, die gute Aufbereitung der Daten sowie die Tatsache, dass das Tool kostenlos ist, haben zur dieser Entwicklung beigetragen.
Allerdings ist Google Analytics in den vergangenen Monaten mehrfach in Kritik geraten. In erster Linie geht es darum, dass die IP-Daten der Seitenbesucher gespeichert werden und dies aus rechtlicher Sicht bedenklich sein kann. Zunehmend mehr Juristen raten Webmastern, die Google Analytics einsetzen, deshalb zur Aufklärung ihrer Seitenbesucher bzw. zur Erbringung eines entsprechenden Hinweises. Allerdings haben bisher nur vergleichsweise wenige Webmaster entsprechende Schritte unternommen.
Nun hat sich sogar der deutsche Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) zu Wort gemeldet und der Webmastergemeinde dazu geraten, einen entsprechenden Hinweis auf den jeweiligen Seiten anzubringen, um somit rechtlichen Schwierigkeiten vorzubeugen. Ob die Meldung bis zu den Webmastern durchdringt und diese aktiv werden, bleibt jedoch vorerst abzuwarten.
