In diesem Jahr hat sich das Geschäft mit den Netbooks erstklassig entwickelt. Im Grunde genommen ist es Hardwareherstellern wie Asus und Co. mit ihren kleinen Laptops gelungen, ein ganz neues Segement zu erschaffen. Mittlerweile werden Netbooks weltweit in großen Stückzahlen verkauft.
Natürlich haben auch Blogger und Publisher den Trend erkannt: In den vergangenen Monaten sind etliche Blogs entstanden, die über die kleinen Computer berichten. Allerdings könnte ihnen dies nun zum Verhängnis werden. Der Begriff „Netbook“ ist eine geschützte Marke des Unternehmens Psion. Bereits vor acht Jahren brachte das Unternehmen eine Mischung aus Laptop und Organizer auf den Markt, die diesen Namen trug.
So wie es aussieht, hat sich jemand im Hause Psion an den geschützten Begriff erinnert (das einstige Netbook von Psion konnte sich nicht wirklich auf dem Markt behaupten) und ist wohl deshalb auf die Idee gekommen, Abmahnungen zu versenden – zumindest im englischsprachigen Raum. Erste Blogger wurden von einer Kanzlei im Auftrag von Psion darum gebeten, Markenrechtsverletzungen zu unterlassen bzw. den Begriff „Netbook“ nicht mehr geschäftlich zu verwenden.
Inzwischen haben sogar golem und heise hierüber berichtet. Allerdings liegt noch keine offizielle Bestätigung von Psion vor – somit könnte sich die ganze Sache auch als Ente erweisen. Zumindest was die Abmahnungen betrifft, den der Markenschutz besteht tatsächlich.
